Rezepturen: So rechnen Sie korrekt ab!
Shownotes
In der neuesten Ausgabe von LAV-Studio erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung individuell hergestellter Rezepturen: Denn auch nach dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes sind noch viele Apotheken unsicher, was konkret anzusetzen und abzurechnen ist. Auch angesichts der nun vielen Retaxationen, die seit 2024 zu Unrecht von den Kassen ausgesprochen wurden, bestand und besteht ein großer Klärungsbedarf. Im Podcast erläutert Andrea Jansen, Abteilungsleiterin Taxation, worauf Sie künftig achten müssen, um nicht retaxiert zu werden und wie Sie zu Unrecht einbehaltene Gelder für Ihre Apotheke von den Kassen zurückfordern können.
Mehr Informationen rund um das Thema Rezepturen und die korrekte Abrechnung erhalten LAV-Mitglieder nach Log-in auf der Verbandshomepage im eWO unter dem WebCode J250711. Dort liegt unter anderem das Musterschreiben an die Krankenkassen und eine hilfreiche Checkliste „Rezepturen“.
Transkript anzeigen
00:00:01: LAV
00:00:01: Studio, der Podcast des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg.
00:00:07: Rezepturen machen viel Arbeit und jetzt lohnt es sich auch für Apotheken.
00:00:11: Damit es sich aber dann auch lohnt müssen Rezeptoren abgerechnet werden.
00:00:16: Macht Ihnen das Thema Gänsehaut oder werden Sie eher happy wenn sie von den Krankenkassen Geld für unberechtigte Retaxation zurückbekommen?
00:00:25: Mein Name ist Carmen González und heute spreche ich mit Andrea Jansen, sie ist Leiterin der LAV-Abteilung Taxation über ein Thema das viele Apotheken in den vergangenen Monaten intensiv beschäftigt hat.
00:00:38: Nämlich die korrekte Abrechnung individuell hergestellter Rezepturen und die Frage wie sich nun falschere Taxation der Krankenkassen rückabwickeln lassen?
00:00:49: Denn, das wissen sie seit fast zwei Jahren war die korrekte Abrechnung von Rezepturen streitig.
00:00:54: Die Krankenkassen hatten in dieser Zeit viele, viele Abrechungen beanstandet und ritaxiert.
00:01:00: Apotheken waren maximal
00:01:01: verunsichert.".
00:01:02: Damit ist jetzt Schluss, denn es gibt mittlerweile eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts.
00:01:10: Die endlich Klarheit geschaffen hat.
00:01:12: und für noch mehr Klarheitssorgen vor heute mit Andrea Jansen – sie ist heute Gast im LAV-Studio!
00:01:18: Hallo Frau Jansen!
00:01:20: Hallo, Frau González!
00:01:21: Frau Janssen, kurzer Blick zurück.
00:01:23: Warum war das Thema Rezepturabrechnung?
00:01:26: Denn jetzt zu Konflikt beladen und schwierig….
00:01:30: Naja, die Rezepturabrechnung war ja schon seit vielen Jahren ein erheblicher Streitpunkt zwischen den Krankenkassen und den Apotheken.
00:01:37: Und zwar deshalb weil die Krankenkasten grundsätzlich nicht die Hilfstaxe entsprechend anpassen wollten.
00:01:42: Die Rezepturpreise wurden immer teurer also Rezeptursubstanzen Ausgangsstoffen egal was stiegen aber die Hilftaxe nicht.
00:01:51: Es gab ganz viele Vorschläge vom DAV an den GKV-Spitzenverband, das entsprechend anzupassen.
00:01:57: Der GKW-Spitsenverband hat das konsequent abgelehnt.
00:02:00: und dann hat der DAV gesagt so jetzt kündigen wir die Anlage eins und zwei und nochmal zur Verständigung nur die Anlage Eins und Zwei also Anlage Eins vereinbarte Substanzen, Anlage Zwei die entsprechenden Gefäße.
00:02:15: Alle anderen Anlagen der Hilfstaxe sind weiter gültig und haben das einfach zum einendreißigsten Dezember, Dreiundzwanzig gekündigt.
00:02:23: Aber wie konnte man denn jetzt seit Drei und zwanzig dann Rezepturen rechnen?
00:02:27: Das war noch unsere Auffassung also LAV-Auffassung DAV eindeutig wir haben die Paragrafen vier und fünf der Arzneimittelpreisverordnung Und hier liegt eine eindeute Preisfereinbarung vor.
00:02:40: Das interessierte die Krankenkassen relativ wenig, weil man sich über das Zauberwort übliche Abpackung, die in beiden Paragrafen genannt wird immer ein bisschen gestritten hat.
00:02:49: Wir haben damals schon den Apotheken empfohlen Halte-Drücklagen fest, weil wir wissen nicht wie dieses Urteil was ja schon bei vielen Sozialgerichten anhängig war durch dass BSG irgendwann entschieden wird.
00:03:00: und die Apotheke hatten natürlich erstmal einen wirtschaftlichen Schaden Und auch einen wahnsinnigen, muss man fairerweise sagen Verwaltungsaufwand.
00:03:09: Besonders problematisch – die Retaxationen waren immer wieder an diese Teilmengen gebunden und die Apotheken dadurch wirklich sehr, sehr verunsichert.
00:03:20: Die mussten sich ja dann auch ein bisschen in Polster zur Seite legen falls unsere LAV Ansicht es sich am Ende nicht als richtig rausstellt
00:03:27: Richtig.
00:03:27: Aber da hatten wir große Hoffnung, dass das gar nicht passiert, weil eben ja schon Sozialgerichte für Apotheken entsprechend geurteilt haben und das BSG guckt sich nach unseren Juristen diese ganzen Sachen an und hat auch ganz klar gesagt Stopp!
00:03:42: Die Apotheke hat es richtig gemacht.
00:03:44: Und das war wichtig.
00:03:45: Das war dann auch wirklich der Befreiungsschlag, mag ich mal so sagen.
00:03:48: im November letzten Jahres war das die höchstrichterliche Entscheidung.
00:03:53: Was haben die Richter denn da jetzt genau festgestellt?
00:03:57: Also die haben klar festgestellt, dass die Auffassung von DAV und uns auch als LAV korrekt ist.
00:04:02: Nämlich das die Paragrafen Vier- und Fünfte Erzeneimittelpreisverordnung gelten und das maßgeblich einfach der Einkaufspreis der kleinsten zur Herstellung erforderlichen Packungsgröße Grundlage der Berechnung ist.
00:04:14: Das gilt – und das ist ganz wichtig!
00:04:16: Und es war vielen auch nicht so bewusst für Wirkstoffe und auch für Hilfsstoffe, die ich benötige und natürlich auch für fertige Erzenermittel.
00:04:23: Das war ein wichtiges Signal für die Apothekerschaft.
00:04:25: Wir haben jetzt endlich eine Rechtssicherheit und im Hintergrund diese höchstrichterliche Entscheidung.
00:04:31: Und dann muss doch jetzt seit dieser Urteilsfindung alles laufen wie geschnitten Brot, oder?
00:04:38: Ja ist glaube ich wär wünschenswert.
00:04:39: aber man muss Fährer sagen nein denn die gute Nachricht ist es werden die Retaxationen jetzt zurückgenommen.
00:04:46: so Die schlechte nachricht ist das wird auch nur der retaxbetrag zurückgenommen Und unbedingt freiwillig geben die Krankenkassen das nicht her.
00:04:54: Das heißt auch deren Berechnung hat vielleicht Fehler, die wir dann wieder prüfen.
00:04:59: und was ganz wichtig ist alle weiteren Ansprüche lassen auf sich warten.
00:05:03: Die sind in der Presse schon häufig publiziert worden.
00:05:06: Wir kommen gleich später nochmal ein bisschen dazu.
00:05:09: Wir können vielleicht jetzt schon mal was ankündigen, weil das Thema ja so vielschichtig ist.
00:05:14: Wären wir in der kommenden Ausgabe der LAV-Nachrichten unserer Mitgliederzeitschrift ein ganzes Special in der Heftmitte haben zum Thema Rezeptur und die Abrechnung und alles, was drum rum ist?
00:05:27: Da arbeiten Sie Frau Janssen und Ihr Team ganz viel mit Beispielen.
00:05:30: Warum ist denn das
00:05:31: nötig?".
00:05:33: Ja, weil ich muss mal ehrlich sagen die Apotheken total verunsichert sind.
00:05:36: Sie wissen jetzt gar nicht welchen Weg gehe ich jetzt.
00:05:38: und dann kommt noch eins dazu Die Rezepturprogrammte sind nicht unbedingt so programmiert wie wir uns das wünschen würden.
00:05:44: wenn man sich überlegt Wir haben früher eine Hilfstachse gehabt nämlich die Anlage Eins Und egal, welche Packungsgröße die Apotheke eingesetzt hat.
00:05:52: Die Kasse wusste oder das Programm wusste ich gehe in die Preise der Hilfstaxe und diese Brücke jetzt zu den preisen der kleinsten wirtschaftlichsten beziehungsweise preisgünstigen Packung grüße klappt wohl nicht.
00:06:04: Und im täglichen Leben die Apotheken haben viel zu tun.
00:06:08: auch wenn sie grob überrechnen passieren halt diese Fehler so und dann ist es halt immer noch so Die Retaxation laufen ja weiter, also auch das Urteil kam und dann waren wir so.
00:06:19: jetzt hört es schlachartig auf.
00:06:21: Da muss man fairerweise sagen da haben vereinzelte Krankenkassen wirklich sofort damit aufgehört.
00:06:26: andere Krankenkasten haben lange gebraucht Und man muss fairerweise sagen, fast bis jetzt letzten Monat noch, wie Sie das mal endlich zur Kenntnis genommen haben.
00:06:35: Also bleibt das Thema Rezepturen müssen korrekt abgerechnet werden für die Apotheken nach wie vor relevant?
00:06:41: Drum wollen wir jetzt dem Ganzen auf den Grund gehen.
00:06:44: Wie berechnen Apothekens die Preise von Rezeptoren?
00:06:47: ganz grundsätzlich und korreakt was kann ich ansetzen?
00:06:51: Also Grundlage erstmal ist grundsätzlich die Paragrafen IV und V der Arzneimittelpreisverordnung.
00:06:56: Wir unterscheiden natürlich hier zwischen einer reinen Stoffabgabe, ich nehme nochmal das Beispiel einfach hundert Gramm Vaseline oder wenn ich was zubereite ausstoffe.
00:07:06: Bei Stoffen in unveränderter Form also nach §IV sogenannten Absatz II der Arzeneimittel-Preisverordnungen habe ich einen Festzuschlag von hundert Prozent auf den EKR der üblichen Abpackung.
00:07:19: nach Paragraf fünf Absatz zwei, Ziffer eins wird sich jetzt nicht so sehr interessieren.
00:07:23: Aber ich sage es mal haben wir einen Aufschlag von neunzig Prozent Zuschlag und bei Fertigarzneimitteln genau das gleiche.
00:07:30: hier ist es Paragraph fünf Absatz zwei, Neunzig prozent Festzuschlag auf erforderliche Packungsgröße.
00:07:37: Ein Begriff taucht in der Thematik Rezepturen immer wieder auf und wer gut aufgepasst hat, hat sie das Ganze auch schon sagen hören Frau Janssen.
00:07:44: Immer wieder hört man von der üblichen Abpackung.
00:07:48: was soll denn das konkret heißen?
00:07:50: Also eine übliche Abpackung und ist auch jetzt nach Rechtsauffassung bestätigt, ist die kleinste Packungsgröße, die zur Herstellung benötig wird.
00:07:58: Bei Stoffen oder Hilfstoffen ist es die kleinsten notwendige Packungs-Größe ,die ich wirklich benötige, wo finde ich sie?
00:08:05: natürlich im Preis und Produktverzeichnis?
00:08:07: Bei Fertigärzneimteln ist es glaube ich klar.
00:08:10: das finden wir auch sehr gut und entscheidend ist nicht welche Packungen Sie einsetzen sondern entscheidende ist immer Welche kleinste, preiskünstige Packungsgröße wird abgerechnet?
00:08:22: Viele Teams fragen sich das wahrscheinlich.
00:08:24: was passiert.
00:08:26: Sie haben es jetzt schon angedeutet wenn die Apotheke aus einem großen Gebinde entnimmt.
00:08:31: Was wird denn dann berechnet?
00:08:33: Es wird immer wieder auf die kleinste erforderliche Packungs-Große berechnet.
00:08:38: also das ist die Berechnungsgrundlage und wenn wir überlegen ... Die Apotheker verwenden Stoffe aus einem Fünfhundert Gramm Gebinde interessiert eigentlich gar nicht sondern für die Taxation zählt tatsächlich die kleinste notwendige Packungsgröße.
00:08:52: Das wurde wirklich bestätigt, das kann ich immer nur wiederholen und Sie haben jetzt eine Rechtssicherheit einfach bei der Berechnung von Rezepturen.
00:09:00: Und muss sich dann in meinem Alltag immer auch nach dem günstigsten, kleinsten Gebindegucken und das dann auswählen oder wie stelle ich mir da was ans Lager?
00:09:11: Man muss ehrlich sagen ja sie müssen nach der Wirtschaftlichkeit prüfen.
00:09:16: Das gibt leider auch das SGB V Fähr, da gibt es diesen berühmten Paragraf XII.
00:09:20: Ich sage immer Notfallparagrafen.
00:09:21: wenn der Krankenkasse nichts mehr einfällt kommt sie damit und deshalb immer die preisgünstige eignete Packungsgröße zugrunde zu legen Auch bei fertiger Zneimitteln Und auch noch mal erweitert.
00:09:33: Wir haben immer die Anfänger ich könnte doch kombinieren mit mehreren kleinen Packungen Dann habe ich doch gar nicht liegen.
00:09:39: nein so geht's nicht.
00:09:40: Sie müssen sich vorstellen man bewusst jetzt so hochgegriffen irgendeines Stoffes.
00:09:47: Es gibt im Handel Fünfzig Gramm, Hundert Gramm Zweihundertfünftig Gramm und Tausend.
00:09:52: Da wird die Apotheke vielleicht jetzt erstmal sagen oh da nehme ich die fünfzig und die hundert?
00:09:56: Nein nein!
00:09:57: Die kleinste Packungsgröße diese zur Herstellung benötigt wäre in diesem Falle hier die zweihundertfünfzig Und die wird der Berechnung zugrunde gelegt.
00:10:05: Gutes Beispiel das es wahrscheinlich auch nochmal klar gemacht hat.
00:10:08: ein weiterer wichtiger Punkt ist der elektronische Zusatzdatensatz.
00:10:14: Worauf müssen Apotheken denn hier
00:10:15: achten?
00:10:17: Auch eine gute Frage.
00:10:19: Sie wissen alle, jede Rezeptur benötigt diesen elektronischen Zusatzdatensatz inklusive Heschwert und leider gibt es da auch sehr viele Stolperfallen.
00:10:28: Also grundsätzlich wird dem Heschwert die tatsächlich verwendete PZN erst mal angegeben heißt von mir aus auch ihr Riesengebinde.
00:10:37: das ist ja jetzt erstmal widersprüchlich zu dem was wir die ganze Zeit gerade gesagt haben.
00:10:41: aber so ist es
00:10:42: Ja?
00:10:42: Sagen Sie es als Beispiel noch mal.
00:10:44: Also Beispiel, ich kaufe ein Riesengebinde, sagen wir mal ruhig mit einem Kilo, gebe die PZN ein und sage von dieser PZn habe ich jetzt so und zu viel Promille – das haben wir wunderbar auch in den LAV-Nachrichten beschrieben diese Beispiele – und dann mit dem Preis der kleinsten zur Herstellung benötigten Packungsgröße.
00:11:02: Ein ganz wichtiger Unterschied!
00:11:05: Aber können das denn auch die Rezepturprogramme für mich rechnen auswerfen?
00:11:10: Da muss ich Ihnen ehrlich sagen, ich sag's mal ganz freundlich.
00:11:13: Jein!
00:11:13: Er nach hinten betont als nach vorne zum Jahr weil manche Programme können das und manche wiederum nicht.
00:11:21: Ich weiß nicht warum.
00:11:23: Deshalb einfach der Tipp an Sie Rechnen sie nach.
00:11:27: Wir werden manchmal ausgelacht hier in der Abteilung Taxation.
00:11:29: wir benutzen kein Rezepturprogramm Wir rechnen alle per Hand Und deshalb fallen uns diese Fehler auch auf.
00:11:36: Die fallen in der Apotheke ganz häufig nicht auf Weil sie haben gar keine Zeit dazu.
00:11:40: Sie müssen sich auf dieses Programm verlassen, aber denken nur daran.
00:11:43: Wenn wir die kleinste benötigte Packungsgröße vom Preis haben zweimal im Monat Preisänderungen heißt ihre Rezeptur muss vielleicht angepasst werden nicht nur weil die einmal berechnet wurde ist es genug.
00:11:54: also sie haben sehr viele Sachen und bitte achten sie da drauf.
00:11:58: wenn ein Artikeln den sie einsetzen keine pzn aus dem preis- und produktverzeichnis hat gibt es ja einen Sonderkennzeichen das ich verwende.
00:12:07: Nur wenn Sie das verwenden, dann muss auch der Einkaufspreis angegeben werden.
00:12:12: Sonst kann gar keiner rechnen!
00:12:14: Und bitte auch keine selbstangelegte Pharmacentralnummern verwenden.
00:12:18: Die kennen Sie, die kennt aber kein System der Krankenkassen und das wird dann wirklich auf Null retaxiert.
00:12:25: Da haben wir jetzt ein paar Fehlerquellen schon angesprochen.
00:12:29: Gibt es noch mehr?
00:12:30: Wo Sie gerade auch feststellen, dass das oft zu Retaxation führt?
00:12:34: Ja, das haben wir ganz häufig sehr oft... Passiert ja folgendes.
00:12:37: Sie erstellen einen Hash-Wert und haben vielleicht ein Fehler gemacht, dann müssen sie einen neuen Hash-Hash-Werd erstellen.
00:12:43: Da ist ganz wichtig das Erstellung des Hash-Datensatzes, sag ich jetzt mal.
00:12:47: Der muss identisch sein mit dem Abgabedatum.
00:12:49: Das heißt im Grunde genommen könnte passieren, Sie müssen einen neuen Datensatz erstellen und dann eventuell Ihr Abgabendatum anpassen bei der Bedruckung der Verordnung.
00:12:59: Dann erklären Sie es, schreiben Sie es dazu.
00:13:01: Dann ist häufig die falsche Preis einfach genannt.
00:13:05: Dann wird anteiliger E-Cup vielleicht von größeren Gebinden genommen oder viel Apotheken andersrum rechnen noch nach der alten Anlage eins und zwei ab.
00:13:15: Das ist ja nicht korrekt, die ist nicht mehr gültig und das darf auch nicht sein!
00:13:19: Also gucken Sie wirklich prübe macht Ihre Zeptur, bram?
00:13:22: zieht es den günstigsten Preis und arbeitet das wirklich dieses System nach Arzneimittelpreisverordnung?
00:13:28: ganz wichtig
00:13:30: Gibt es weitere Probleme bei der Rezepturberechnung?
00:13:33: Es wird eine lange Liste, aber wenn schon dann machen wir's abschließend.
00:13:36: Was fehlt Ihnen sonst noch ein?
00:13:39: Ganz wichtig die Gebrauchsanweisung.
00:13:41: Die Gebrauchsanweisung ist festgelegt in der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung und da darf eben nicht stehen DJ oder Medikationsplan, sondern das steht tatsächlich dreimal täglich auf den Fuß oder auf den Kopf.
00:13:52: Sie brauchen dafür doch nicht mal beim Arzt nachfragen, sie können dem Patienten fragen Elektronischen Rezept, einfach im Datensatz über den Schlüssel zwölf und auf jedem anderen Papierezept schreiben Sie es drauf.
00:14:07: Nur fehlt das!
00:14:09: Dann wird's auf Null retaxiert und ist nicht heilbar.
00:14:12: Da achten sie bitte darauf.
00:14:15: Sind denn alle Rezepturen?
00:14:16: Werden sich manche blauäugig vielleicht fragen zu lassen der gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig?
00:14:22: Nein.
00:14:23: Für Erwachsene sind grundsätzlich nur verschreibungspflichtige Rezeptoren erstatt uns fähig.
00:14:28: Aber wichtig ist auch, wenn im Bestandteil einer Rezeptur ein Bestandteilsverschreibungspflichtig ist, ist somit die gesamte Rezepturer Verschreibungspflichtig.
00:14:36: Das ist schon mal gut!
00:14:37: Für Kinder und Jugendliche bis zum achtzehnten Geburtstag sind natürlich auch apothekenpflichtige Rezepturen erstattungsfähig.
00:14:44: Für die Erwachsenen gibt es noch zwei Ausnahmen – und zwar in den sogenannten Arzneimittelrichtlinien Abschnitt F, Salizisäurehaltige Zubreitung ab zwei Prozent und Handstoffhaltige Dermatika als Monopräparat ab fünf Prozent.
00:14:58: Da sind aber die Prozente eminent wichtig.
00:15:00: Ja,
00:15:01: sehr!
00:15:03: Viele Apotheken sind ja jetzt auch aktuell noch mit der Rückabwicklung alter Retaxationen beschäftigt.
00:15:09: Es lief eine ganze Zeit in diesem streitigen
00:15:12: Modus.
00:15:12: Läuft hier alles rund Freujansen?
00:15:16: Nee ... Ich sag mal so es läuft.
00:15:19: Aber natürlich auch mit Stolperstein und zwar relativ vielen.
00:15:22: Die Krankenkassen ... gehen zum Beispiel hin und informieren sie als Apotheke.
00:15:27: Es wird nicht nach unserer Struktur, also sprich Sie haben eine LAV-Vorgangsnummer und können das ordentlich dem Vorgang zuordnen sondern Sie kriegen ein großes Schreiben.
00:15:35: da sind dann im Zweifelsfalle vielleicht sogar ich sag mal ganz übertrieben fünfzig Pick Nummern drauf und Sie wissen gar nicht zu welcher Retax gehört ist.
00:15:43: wir können es raussuchen ja und dann ist es natürlich so.
00:15:46: wie haben Sie's auch abgeheftet?
00:15:48: Da muss man auch schauen.
00:15:50: Und dann kommt ja noch eins hinzu.
00:15:51: Es geht hier nur um den Retax-Betrag, der Ihnen gut geschrieben wird.
00:15:55: Aber wir haben ja noch weitere Ansprüche, die gelten gemacht werden sollten oder auch könnten.
00:16:00: Das wären Verzugsdiensten, Verzuchsbauschalen und auch der Apothekenabschlag.
00:16:04: Voraussetzen uns natürlich grundsätzlich hier.
00:16:06: Sie haben die Retax erhalten, haben auch fristwahrend Einspruch eingelegt und der Betrag wurde dann auch tatsächlich abgesetzt.
00:16:13: Die IKK Classic zum Beispiel hat uns mitgeteilt dass sie in den Jahren nur das erste Quartal abgesetzt hat.
00:16:20: Danach nehme ich nicht mehr.
00:16:22: Frau Janssen, wenn ich Apotheke bin und stecke gerade so zwischen Baum und Borke in dieser Phase ... Was muss ich denn jetzt genau tun?
00:16:30: Um hier kein Geld zu verlieren oder künftig gut abzurechnen, haben Sie konkrete Tipps.
00:16:36: Wie sollte ich vorgehen?
00:16:38: Die Tipps habe ich.
00:16:39: Erst mal werden die Schreiben der Krankenkassen geprüft.
00:16:43: Sehen Sie!
00:16:44: Da kommen Sie gar nicht weiter.
00:16:45: Schicken Sie uns die.
00:16:46: Wir prüfen sie gerne für Sie, ja?
00:16:48: Und wir gucken auch ob alles da ist, ob Antworten fehlen oder dergleichen so.
00:16:52: Das wäre jetzt der reine Rezepturbetrag.
00:16:54: Jetzt kommen wir zu den anderen Sachen wie Apothekenabschlagverzugssinsen.
00:16:59: Gerade beim Apothekeabschlacht helfen Ihnen Ihre Rechenzentren.
00:17:01: Da fordern Sie einfach an und sagen, sag mir bitte ... Die bieten das alle an haben wir mittlerweile gehört.
00:17:07: Die machen Ihnen eine Aufstellung.
00:17:09: Dann können Sie diese Forderung geltend machen.
00:17:15: Die machen eine Aufstellung über die Picknummer und wann dieser Betrag in mit welchem Monat abgezogen wurde, damit man eben der Übersicht hat.
00:17:22: Denn der Apothekenabschlag gilt ja dann wenn der Betrag im Monat X abgezogen wurden für den gesamten Apothekeabschlag, der dort abgezogen
00:17:30: würde.".
00:17:31: Der LAV hilft jetzt auch noch konkret anders weiter.
00:17:37: Wichtiges Stichwort Sie haben einen ganzen Strauß an Hilfsmaßnahmen für die Apotheker.
00:17:42: Was bieten sie denn alles?
00:17:44: Der Strauß ist groß.
00:17:45: Also einmal machen wir das jetzt auch in den LFV-Nachrichten noch mal so und da sind wir gerade am Arbeiten eine erweiterte Checkliste, die sie sich einfach in die Rezeptur hängen und immer gucken und dann zum Beispiel auch überhaupt nicht mehr die Gebrauchsanweisung vergessen.
00:17:58: Das wäre uns ganz wichtig!
00:18:00: Dann haben wir für die Rückforderungen also Apotheken, Abschlaguntergleichen, haben ein Muster schreiben, es im EWO drin können Sie runterladen und bei der jetzigen Retaktation diese da sind oder kommen unterstützen wir sie immer wieder Gehen Sie einfach hin, gucken sich die Sachen an.
00:18:17: Wenn sie sagen ich steig da nicht mehr durch gar kein Thema.
00:18:19: Sie schicken es an uns natürlich gerne vollständig lassen uns ein bisschen Zeit und wir prüfen ja Und wir wollen einfach dass ihnen alle berechtigten Ansprüche die sie haben an sie kommen und zurückkommen
00:18:33: Und ihre Abteilung liefert dazu Geduld und Spucke und arbeitet das dann alles schön ab.
00:18:37: ganz viel Geduld ganz viel spucke Aber es macht trotzdem Spaß.
00:18:45: Wo finden Sie was?
00:19:07: auf der LAV Homepage?
00:19:09: Wie Frau Janssen gesagt hat, alle weiteren Informationen, Checklisten, Musterunterlagen.
00:19:14: Wie immer im Evo Online für sie zusammengefasst damit Ihnen dieses Problem ein bisschen leichter von der Hand
00:19:20: geht.".
00:19:21: Das war
00:19:22: LAV Studio – Der Podcast des Landesapothekerverband Baden-Württemberg.
Neuer Kommentar